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Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde/Anträge

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BürokratenspielAktuelle SpielzügeVorlagenSpielregelnRahmenregelnOrganeAnträge (allgemein)

Wichtiger Hinweis:

Runde 2 ist beendet und wurde geschlossen. Gewonnen hat kein Kamel.

Hier können Anträge gestellt werden. Entsprechende Formulare findet man hier.

Bitte beachten Sie: Einige Organe verwenden eigene Antragsseiten. Derzeit sind dies:

Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Nr. 1 vom 20. November 2006: Antrag auf Stellen von Anträgen

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 20-Nov-06-Mthk-allg-1
Antragsgegenstand:

Euer Ehren!
Hiermit stelle ich Antrag auf Stellen von Anträgen gem. §3 (b) der aktuellen Spielregeln.

Begründung:

Als Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter ist es wichtig, Anträge stellen zu können, um einen reibungslosen Ablauf der Verwaltungsakte zu gewährleisten. Deshalb bitte ich den Aufsichtsrat, meinen Antrag zu genehmigen.

Unterschrift, Datum: Hochachtungsvoll: Mathekamel 21:51, 20. Nov 2006 (CET)

Anlagen: -


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 12:29, 21. Nov 2006 (CET)

Bemerkungen: Dem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.




Rechtsmittelbelehrung: Bitte diesen Antrag nach Bearbeitung sachgerecht ablegen.


[bearbeiten] Nr. 1.1 vom 20. November 2006: Antrag auf Stellen von Anträgen

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 20-Nov-06-aktlaich-allg-1.1
Antragsgegenstand:

Moeep. Hiermit stelle ich Antrag auf Stellen von Anträgen gem. §3 (b) der aktuellen Spielregeln.

Begründung:

Als unerkannte Aktenleiche, bekannt aus Phunk und Pfernsaeh und Spielrunde 1 ist es wichtig, Anträge stellen zu können, um meinen störungsfreien Verwaltungsalltag sicherzustellen. Deshalb bitte ich den Aufsichtsrat, meinen Antrag zu genehmigen.

Unterschrift, Datum: schlafbereit: aktenleiche 22:25, 20. Nov 2006 (CET)

Anlagen: -


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 12:30, 21. Nov 2006 (CET)

Bemerkungen: Dem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.




Rechtsmittelbelehrung: Bitte diesen Antrag nach Bearbeitung sachgerecht ablegen.

[bearbeiten] Nr. 2 vom 21. November 2006: Antrag auf das Stellen von Anträgen

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand:

Antrag auf das Stellen von Anträgen gem. $3 Abs. b

Begründung:

Hiermit beantrage ich gemäß o.g. Regelung, meiner Person das Recht der Antragsstellung zuzusprechen.

Unterschrift, Datum: mit allmächtigen Grüßen: gOTT 11:57, 21. Nov 2006 (CET)

Anlagen: -


EINGESCHRÄNKT GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit folgenden Einschränkungen stattgegeben:
Die Allmaechtgkeit unterwirft sich den allgemein gueltigen Spielregeln und ist somit nachrangig. Ansonsten bestehen keine weiteren Einschraenkungen zum Stellen von Antraegen gemaess §3 Abs. b.

Begründung:
Eine Allmaechtigkeit einer einzelnen Person oder Instanz wuerde die Buerokratie nachhaltig beeintraechtigen. Dadurch ist diese Einschraenkung auszusprechen.

Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 12:39, 21. Nov 2006 (CET)

Bemerkungen: keine


Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann auf dem Antragswege Berufung eingelegt werden. Weitere Rechtsmittel (wie Aceton, C4, Baseballschlaeger und dergleichen) sind ausgeschlossen (Ausnahme: eine Genehmigung dieser Mittel wurde vorher ueber den Antragsweg erteilt).



[bearbeiten] Nr. 3 vom 21. November 2006: Antrag auf Stellen von Anträgen

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 21-Nov-06-Atreju-allg-1
Antragsgegenstand:

Euer Ehren!
Hiermit stelle ich Antrag auf Stellen von Anträgen gem. §3 (b) der aktuellen Spielregeln.

Begründung:

Diesr Verwaltungsakt ist notwendig, um den Erhalt der Buerokratie zu gewaehrleisten.

Unterschrift, Datum: Hochachtungsvoll: --Kindchen Atreju 12:52, 21. Nov 2006 (CET)

Anlagen: -


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Kindchen Atreju 12:52, 21. Nov 2006 (CET)

Bemerkungen: Dem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.




Rechtsmittelbelehrung: Bitte diesen Antrag nach Bearbeitung sachgerecht ablegen.


[bearbeiten] Nr.4 vom 21.November 2006: Antrag auf Wiederholung der Stattgaben der Antraege 1. bis 3. durch Kindchen Atreju

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 21-Nov-06-aktlaich-allg-1
Antragsgegenstand:

Antrag auf Wiederholung der Stattgaben der Antraege 1. bis 3. durch Kindchen Atreju

Begründung:

zum zeitpkt der stattgaben war Kindchen Atreju noch nicht mitglied des aufsichtsrates. dieses wurde er erst um 13:24 uhr!

Unterschrift, Datum: aktenleiche 14:41, 21. Nov 2006 (CET)


Anlagen: beweis siehe history


Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Der Antrag Nummer 21-Nov-06-aktlaich-allg-1 wird generell abgelehnt. Wie hieraus eindeutig hervorgeht, war Atreju zum Zeitpunkt der Antragsbearbeitung Nr. 1 bis 3 Mitglied des Aufsichtsrates und somit handlungsbefugt.


Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 15:10, 21. Nov 2006 (CET)

Bemerkungen: Technische Fehler des Sefvers bei Generierung der Uhrzeiten bei Unterschriften koennen dem Aufsichtsrat nicht angelastet werden. Es wird jedoch dringend empfohlen, einen entsprechenden Antrag beim Zentralrat auf Einrichtung eines Uhrzeitkontrollauschusses zu stellen um diesen Vorgang zu untersuchen.


Rechtsmittelbelehrung: Ob Rechts- oder Linksmittel Anwendung bei diesem Antrag finden, muss der Zentralrat der Paragraphenreiter oder ein entrsprechend dazu befugtes Gremium entscheiden.


Anfechtung

Der Vorgang die ablehnung des antrages Nummer 21-Nov-06-aktlaich-allg-1 wird hiermit angefochten!

Begründung: die recentchanges seite ist urkundlich nicht akzeptabel, weil nur temporaer einsehbar und somit nicht dokumentenaecht


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: aktenleiche 15:17, 21. Nov 2006 (CET)

Anmerkung: mit aktenlaichen kenne ich mich aus !!!

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Die Anfechtung der Ablehung des Antrags Nummer 21-Nov-06-aktlaich-allg-1 wird hiermit abgelehnt.


Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 15:10, 21. Nov 2006 (CET)

Bemerkungen: Bildbeweis anbei: Bild:History1.JPG


Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittel heiligen keineswegs den Rechtsweg.

FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: Die ablehnung der Anfechtung der Ablehung des Antrags Nummer 21-Nov-06-aktlaich-allg-1

Bearbeitendes Organ: aktenlaiche himself

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
DAS ist allerdings dokumentenecht und ich akzeptiere in diesem ausnahmefall

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: aktenleiche 15:42, 21. Nov 2006 (CET)


Anlagen: -)

Dieser Vorgang wird hiermit vom Aufsichtsrat als Erledigt betrachtet.


 ERLEDIGT

--Kindchen Atreju 15:54, 21. Nov 2006 (CET)

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 21-Nov-06-Anm1-Mthk

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 21-Nov-06-aktlaich-allg-1

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Meiner Meinung nach geht aus den Versionsgeschichten der Antrags- und der Organseite eindeutig hervor, dass Aufsichtsratmitglied Atreju tatsächlich die Anträge erst genehmigt hat, nachdem er sich in den Aufsichtsrat gewählt hat. Somit besteht kein Regelverstoss. Wie es scheint, wurde vom Server eine falsche Uhrzeit in die ~~~~ eingefügt.
Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass digitales Bildmaterial grundsätzlich nicht als Beweis gelten darf, weil Manipulationen nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden können.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mit freundlichem Gruss: Mathekamel 16:55, 21. Nov 2006 (CET)

Siehe auch: Versionsgeschichte der Organseite, Versionsgeschichte der Antragsseite

[bearbeiten] Nr. 5 vom 21. November 2006: Antrag auf Stellen von Anträgen

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: BSP.Mmb.Allg.1
Antragsgegenstand:

Euer Ehren!
Hiermit stelle ich einen Antrag auf Stellen von Anträgen gem. §3 (b) der aktuellen Spielregeln.

Begründung:

Mit dem Ziel des Erwerbs von unerhört hohen Pensionsansprühen für unerhört geringfügige Tätigkeiten beabsichtige ich die Bekleidung eines geeigneten Amtes im Bürokratenspiel.

Unterschrift, Datum: Mambres 15:44, 21. Nov 2006 (CET)

Anlagen: Werden nachgereicht.


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 15:49, 21. Nov 2006 (CET)

Bemerkungen: Dem Antrag auf Stenne von Antraegen wird hiermit stattgegeben. Eventuelle Pensionsansprueche sind beim entsprechenden Organ anzufragen.




Rechtsmittelbelehrung: Wer Rechtsmittel belehrt oder sich belehrte Rechtsmittel verschafft oder belehrte Rechtsmittel in Verkehr bringt, wird mit einer Antragsdauer nicht unter zwei Jahren bestraft.


[bearbeiten] Nr. 6 vom 21. November 2006: Antrag auf Ernennung eines Überarbeitungsschutzbeauftragten (ÜSB)

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: BSP.Mmb.Allg.2
Antragsgegenstand:

Euer Ehren, werte Paragraphenreiter,
gemäß meiner Befugnis zur Antragstellung gemäß Bescheid vom 21.11.2006 15:49 beantrage ich die Bestellung eines Überarbeitungsschutzbeauftragten (ÜSB) gemäß § 8 der Spielregeln.
Gleichzeitig beantrage ich meine Berufung in diese Position.

Begründung:

Durch die intensive Bearbeitung von Anträgen droht eine Überlastung einzelner Bürokraten, was ihre Effizienz und Sorgfalt bei der Antragsbearbeitung einschränkt. Um diesem Übel vorzubeugen, benötigt das Bürokratenspiel einen ÜSB, der die Arbeitsbelastung der teilnehmenden Bürokraten regelmäßig prüft und darüber an den Spielleiter und den Aufsichtsrat berichtet.
Die Berufung meiner Person in dieses Amt wird begründet mit der Tatsache, dass ich bisher keine weiteren Ämter innehabe und deshalb nur ein niedriges Überarbeitungsrisiko besteht.

Unterschrift, Datum: Mambres 16:18, 21. Nov 2006 (CET)

Anlagen: Werden nachgereicht.

 ERLEDIGT


Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Gem. Beschluss des Spielleiters sind Anträge auf Schaffung neuer Organe möglich; da sie jedoch wie eine Regeländerung gem. §4 zu handhaben sind, muss dem Antrag ein Regeltext für das neue Organ beigelegt werden, welcher anschliessend in §8 der Spielregeln eingefügt wird. Folglich kann der Antrag leider nicht gutgeheissen werden.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mathekamel 14:21, 23. Nov 2006 (CET)

Bemerkungen: Ein Neuantrag mit entsprechender Ergänzung ist möglich.


Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Entscheid sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen. Unklarheiten regelt der Spielleiter gem. §14 der Spielregeln.

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 21-Nov-06-Anm6-1-Mthk

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: BSP.Mmb.Allg.2


Hiermit wird folgendes angemerkt:

Im Namen des Zentralrats heisse ich Kamel:Mambres im Bürokratenspiel herzlich willkommen. Leider muss ich darauf hinweisen, dass der angesprochene §8 derzeit leer ist, weshalb gem. §8 leider kein Posten "Überarbeitungsschutzbeauftragter (ÜSB)" geschaffen werden kann. §12 bezieht sich auf die Schaffung neuer Organe. Da heisst es jedoch:

(a) Wenn ein Kamel am Spiel teilnehmen möchte, jedoch bereits alle vorgesehenen Organe vollbesetzt sind, ...
(d) Möglichst bald nach seiner vollzähligen Besetzung soll der Zentralrat der Paragraphenreiter Vorschläge für mindestens drei weitere Organe sowie deren Aufgaben, Befugnisse und die Bestimmung ihrer personellen Zusammensetzung ausarbeiten...

Da im Moment nicht alle Organe vollbesetzt sind, ist ein ebensolches Vorgehen zur Zeit leider nicht möglich. Zudem kommt hinzu, dass ein Beamter, der sich um alle anderen Kamele zu kümmern hätte

  • Arbeit von ungenügender Qualität leisten könnte, da jedes Organ auf einen ganz bestimmten Aufgabenbereich spezialisiert ist, was im Genegsatz steht zur breiten Diversifikation des ÜSB auf alle Organe.
  • Gegen Datenschutzbestimmungen bzw. Geheimhaltung vertraulicher Dokumente verstossen könnte.
  • Der Gewaltentrennung widerspräche, da er ein Organ wäre, das von allen anderen Organen Weisungen und dadurch auch Befugnisse erhält. Machtmissbrauch wäre nicht auszuschliessen.
  • Ev. selbst überlastet werden könnte, sobald weitere Gremien geschaffen werden.

Aus all diesen Gründen kann dem Begehren des Antragsstellers leider nicht entsprochen werden. Ich persönlich empfehle, ein anderes Gremium zu wählen. Sollte aber doch der Wunsch bestehen, überlastete Organe zu entlasten, dann sollte Mambres sich direkt an ein bestimmtes Organ wenden. Auf Anfrage besteht dort die Möglichkeit für die Schaffung eines Unterorgans gem. §9 (c) der Spielregeln.


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mit freundlichem Mööeppen: Mathekamel 17:44, 21. Nov 2006 (CET)

Siehe auch: aktuelle Spielregeln

GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: BSP.Mmb.Allg.2.GA/1

Thema des Gutachtens: Schaffung neuer Organe

Kurzzusammenfassung: Die zitierten Bestimmungen aus § 12 stehen der Bestellung eines Organs ÜSB nicht im Wege

Bearbeitendes Organ: Mambres

Ausführlicher Gutachtentext:
Die von Mathekamel angeführten Spielregeln enthalten Bestimmungen zu Situationen, in denen neue Organe geschaffen werden können, nämlich nach § 12 a) in Verbindung mit § 12 b) bei der Aufnahme neuer Mitspieler, für die keine Position in einem Organ mehr verfügbar ist und nach § 12 d) bei vollständiger Besetzung der vorhandenen Organe. Die Spielregeln enthalten jedoch keine Bestimmungen, die die Schaffung eines neuen Organs vor der vollständigen Besetzung verbieten. Der in § 12 ausgedrückte Wille des Gesetzgebers war es offensichtlich, einem Mangel an offenen Stellen, der potenzielle neue Mitspieler abschrecken könnte, entgegenzuwirken. Die vorzeitige Gründung eines weiteren Organs ist deshalb voll im Sinne von § 12.
Was die angeführte Gefahr einer Machtanhäufung und eines Amtsmissbrauches betrifft, so wäre der ÜSB selbstverständlich lediglich mit einem Vorschlags- bzw. Antragsrecht für Konsequenzen bei auftretender Arbeitsüberlastung ausgestattet und diesbezüglich nicht entscheidungsbefugt. Der Gefahr einer Arbeitsüberlastung des ÜSB selbst wäre durch eine geeignete Erweiterung des Organs mit entsprechender Aufgabenverteilung entgegenzusteuern, sofern sich der Bedarf hierfür abzeichnet.
Sofern nach erneuter Prüfung dieses Gutachtens die Ablehnung des neuen Organs aufrechterhalten wird, beantrage ich schon jetzt ersatzweise die Bestellung des ÜSB als Unterorgan des Aufsichtsrates nach § 9 c) der Spielregeln.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 19:05, 21. Nov 2006 (CET)

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: BSP.Mmb.Allg.2.Anm/1

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 6 vom 21.11.06/Anmerkung 21-Nov-06-Anm6-1-Mthk i. V. m. Antrag Nr. 10 vom 22.11.06

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Wie eindeutig ersichtlich aus dem Antrag Nr. 10 vom 22.11.2006 (Az. aktlaich-22-nov-4), gestellt von Aktenleiche aufgrund seiner Antragstellungsbefugnis mit Bescheid vom 21.11.2006 (Az. 20-Nov-06-aktlaich-allg-1.1), entspricht die Beantragung neuer Organe vor der vollständigen Besetzung der bestehenden Organe der üblichen Verwaltungspraxis und wird auch von anderen Bürokraten praktiziert.
Ich bitte daher den Zentralrat um Bewilligung meines Antrags.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 10:13, 22. Nov 2006 (CET)

Siehe auch: Mein Gutachten Nr. BSP.Mmb.Allg.2.GA/1 zum Antrag Nr. 6 (Az. BSP.Mmb.Allg.2) vom 21.11.06

[bearbeiten] Nr. 7 vom 21. November 2006: Antrag auf Stellen von Anträgen

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 21-Nov-06-Wndd-allg-1
Antragsgegenstand:

Hiermit beantrage ich eine Erlaubnis, Anträge stellen zu dürfen.

Begründung:

Laut Spielregeln, § 3, ist keine weitere Begründung erforderlich.

Unterschrift, Datum: Wanderdüne 17:16, 21. Nov 2006 (CET)

Anlagen: keine


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wanderdüne 17:16, 21. Nov 2006 (CET)

Bemerkungen: Sie sind hiermit zum unbeschränkten Stellen von Anträgen berechtigt.




Rechtsmittelbelehrung: Sie können Ihren Antrag innerhalb von wenigen Selunden zurückziehen, ihr Anwalt wird Sie beraten


RÜGE

Gerügt wird hiermit: Wanderdüne

Anlass der Rüge: Übereilte Bearbeitung von Anträgen

Genauere Angaben:

Sie haben Ihren Antrag Nr. 7 vom 21. November 2006 (Ihr Zeichen: 21-Nov-06-Wndd-allg-1) gleichzeitig gestellt und bewilligt (vgl. Bearbeitungsübersicht). Die Bewilligung von Anträgen ohne reifliche Abwägung der Sachlage widerspricht § 0 der Aktuellen Spielregeln.
Von einem Antrag auf Verwarnung sehe ich nur ausnahmsweise ab, weil zum Zeitpunkt des Verstoßes ein Entscheid über Antrag Nr. 6 vom 21. November 2006 (mein Zeichen: BSP.Mbm.Allg.2) noch ausstand.

– Diese Rüge erfolgt gemäß Beschluss von Mambres vom 21.11.2006 –

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 17:32, 21. Nov 2006 (CET)

Siehe auch: Deutsche Ostseeinseln


Anfechtung

Der Vorgang Rüge wird hiermit angefochten!

Begründung: Der Teilnehmer Mambres ist weder mit der nötigen Sachkompetenz noch Postenkompetenz ausgestattet, die Arbeit der Mitglieder des Aufsichtsrates in Hinsicht auf reifliche Abwägung zu beurteilen. Es sollte dem Spielleiter, Mitgliedern des Zentralrats der Paragraphenreiter oder anderen Mitgliedern des Aufsichtsrates vorbehalten bleiben, Rügen auf Grund unpostengemäßer Arbeitsdurchführung zu verteilen.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Wanderdüne 17:59, 21. Nov 2006 (CET)

Anmerkung: Das Aufsichtsratsmitglied Atreju hat seinen Antrag auf Stellen von Anträgen ebenfalls gleichzeitig gestellt und genehmigt. Allerdings ist zu bedenken, dass die Veröffentlichung des Antrags lange nach dem Ausfüllen desselben erfolgte und darum die Genehmigung doch erst einige Zeit später erfolgt ist.

FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: Aktenzeichen

Bearbeitendes Organ: Aufsichtsrat

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Da Wanderdüne zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits Mitglied des Aufsichtsrat war, ist eine zeitgleiche oder nur minder zeitversetzte Bearbeitung und Genehmigung seines eigenen Antrages irrelevant, da bereits bei Antragsstellung eine reifliche Ueberlegung angenommen werden kann. Das Stellen eines Antrages zur Stellung von Antraegen kann somit als nachgereichter Verwaltungsakt verstanden werden. Zudem existierte zum Zeitpunkt der Antragsstellung und -genehmigung keine Spielregel welche eine zeitgleiche Bearbeitung des Antrages und dessen Genehmigung untersagte bzw. eine zeitliche Einschraenkung oder Mindestbearbeitungszeit vorgibt. Ebenso ist derzeit eine Verletzung des aufgefuehrten §0 nicht erkennbar, da der Antrag genau dem Zweck des §0 Rechnung tragen wollte (Auch ein bestehendes Aufsichtratmitglied muss dem notwendigen Verwaltungsakt von §3, Absatz b Folge leisten). Entsprechend ist die Ruege im vollen Umfang zurueckzuweisen, da die Begruendung der Ruege nicht stichhaltig zweifelsfrei haltbar ist.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kindchen Atreju 22:25, 21. Nov 2006 (CET)

[bearbeiten] Nr. 8 vom 21. November 2006: Antrag auf Stellen von Anträgen

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 21-Nov-06-j-allg-1
Antragsgegenstand:

Hiermit stelle ich den Antag, anträge stellen zu dürfen.

Begründung:

Gemäß $3 der Speilregeln stelle ich einen Antrag auf Antragstellungsbefungis. Erst durch viele antragstellungsbefugte Bürokraten wird ein hohes Maß an Bürokratie erreicht.

Unterschrift, Datum: J* 19:04, 21. Nov 2006 (CET)

Anlagen: keine


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 22:09, 21. Nov 2006 (CET)

Bemerkungen: Dem Antrag ist im vollen Umfang stattzugeben. Dem Aufsichtsrat liegen derzeit keine Gruende vor, welche eine Ablehnung des Antrages befuerworten wuerden.




Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittel sind optimal optional, sofern die optionale optimale Verwendung selbiger optional bleibt.



Anfechtung

Der Vorgang Kindchen Atrejus Stattgabe des Antrags von J* Anträge stellen zu dürfen wird hiermit angefochten!

Begründung: Der im Antrag erwähnte Begiff Antragsstellungsbefugnis ist nicht in den derzeitig gültigen Regeln vorhanden und gilt daher als Formularfehler.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Jan.ndl 23:23, 6. Jan 2007 (CET)

Anmerkung: keine

[bearbeiten] Nr. 9 vom 22. November 2006: Antrag auf Genehmigung zur Erstellung von neuen Seiten des Aufsichtsrats

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: Aufsr-20061123-Atr-1
Antragsgegenstand:

Antrag auf Einrichtung neuer Seiten fuer den Aufsichtsrat gemaess §13 der Regeln.

Begründung:

Zum Zwecke der Vereinheitlichung und Uebersichtlichkeit des Aufsichtsrates sollten neue Seiten durch selbigen erstellt werden koennen. Im konkreten Fall handelt es sich hierbei um Seiten wie beispielsweise "Aufsichtsrat", "Geschaeftsordnung des Aufsichtrates", "Sitzungsraum", "Antragsstelle des Aufsichtsrates" oder "Archiv des Aufsichtsrates". In diesem Antrag wird ein generelles Recht beantragt, Seiten durch den Aufsichtsrat (jedoch nur fuer den Zweck des Organs Aufsichtsrat) einzurichten und jederzeit abaendern zu koennen.

Unterschrift, Datum: Kindchen Atreju 08:57, 22. Nov 2006 (CET)

Anlagen: Siehe §13 der Regeln.


EINGESCHRÄNKT GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit folgenden Einschränkungen stattgegeben:
Die Genehmigung gilt ausschließlich für die im Antrag benannten Seiten.

Begründung:
Die im Antrag aufgeführten Seiten erscheinen für die Arbeitsfähigkeit des Aufsichtsrates sinnvoll und notwendig. Ein Erfordernis für weitere Seiten wird im Antrag nicht schlüssig begründet. Um der willkürlichen Einrichtung von Seiten durch ein einzelnes Organ vorzubeugen, wird deshalb die Genehmigung auf die benannten Seiten beschränkt. Liegen Gründe für die Einrichtung weiterer Seiten vor, so ist ein entsprechender Antrag nach § 13 an den Spielleiter zu stellen.

Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 09:37, 23. Nov 2006 (CET)

Bemerkungen: Da könnte ja jeder kommen.


Rechtsmittelbelehrung: Eine Belehrung über die verfügbaren Rechtsmittel wird auf Antrag gerne erteilt.


[bearbeiten] Nr. 10 vom 22. November 2006: Antrag auf Bildung eines organes und der berufung des antragstellers in dieses

Antrag

Adressat: zentralrat
Antragsnummer: aktlaich-22-nov-4
Antragsgegenstand:

antrag auf bildung des (unter-)organs "Entkommunikation und Deaktivierungsvorgänge", kurz "EuD", zulaessig gemaess §12

Begründung:

die wahrung von bueroschlaf und notorischem beamtenverhalten wie nichtbeantwortung und verschlampen sind grundwerte die gepflegt und stilistisch korrekt der oeffentlichkeit aufgearbeitet werden muessen. diese aufgabe ist sehr arbeitsintensiv und erfordert ein hoechstmass an erfahrenen personal und ausdauer. nur alteingeschlafene aktenlaicher sind in der lage dieser verantwortungslose taetigkeit zu erschlafen. daher beantrage ich ein solches organ zu bilden und mich als alleiniger selbstherrlicher leiter einzusetzen.

Unterschrift, Datum: aktenleiche 09:46, 22. Nov 2006 (CET)

Anlagen: -

 ERLEDIGT

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Gem. Beschluss des Spielleiters sind Anträge auf Schaffung neuer Organe möglich; da sie jedoch wie eine Regeländerung gem. §4 zu handhaben sind, muss dem Antrag ein Regeltext für das neue Organ beigelegt werden, welcher anschliessend in §8 der Spielregeln eingefügt wird. Folglich kann der Antrag leider nicht gutgeheissen werden.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mathekamel 14:25, 23. Nov 2006 (CET)

Bemerkungen: Ein Neuantrag mit entsprechender Ergänzung ist möglich.


Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Entscheid sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen. Unklarheiten regelt der Spielleiter gem. §14 der Spielregeln.

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: aktlaich-22-nov-4.1

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: bearebitung und klaerung durch spielleiter

Hiermit wird folgendes angemerkt:

zu diesem punkt moechte ich auf §12 absatz (d) hinweisen: Möglichst bald nach seiner vollzähligen Besetzung soll der Zentralrat der Paragraphenreiter Vorschläge für mindestens drei weitere Organe sowie deren Aufgaben, Befugnisse und die Bestimmung ihrer personellen Zusammensetzung ausarbeiten. ich bitte dann um eine 24h besetzung diese postens oder nach §4 (a) bedarf es nur zwei stimmen um regelaenderungen durchzuführen.
ich bitte um dringlichkeitsbearebitung nach §10, da ich waehrend der maximalen bearbeitungszeit der klaerung von 16 tagen meinen verantwortungslosen posten nicht korrekt ausueben kann. ansonsten bietet sich an die bearbeitung zu annulieren, dann wuerde §3 (b) greifen

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: aktenlaich 17:25, 22. Nov 2006 (CET)

Siehe auch: -

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 22-Nov-06-Mthk-Mtl-10-1

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: aktlaich-22-nov-4.1

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Für eine dringlichkeitsgebotene Stimmsubstitution gem. § 10 ist ein Antrag an eines der Hauptorgane zu stellen.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mathekamel 17:40, 22. Nov 2006 (CET)

Siehe auch: aktuelle Spielregeln

[bearbeiten] Nr. 11 vom 22. November 2006: Antrag des Zentralrats der Paragraphenreiter auf eigene Unterseiten

Antrag

Adressat: Spielleiter


Antragsnummer: 22-Nov-06-Mthk-allg-11

Antragsgegenstand:

Antrag des Zentralrats der Paragraphenreiter auf Genehmigung der Einrichtung einer eigenen Gremienseite Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter sowie weiterer Unterseiten gemäß § 13 der Spielregeln

Euer Ehren! Hiermit beantrage ich die Erteilung folgender Genehmigung:

„Gemäß § 13 der Spielregeln wird dem Zentralrat der Paragraphenreiter folgende Genehmigung zum Einrichten neuer Seiten innerhalb des Spiels erteilt:
  1. Dem Zentralrat der Paragraphenreiter wird die Einrichtung der neuen Seite Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter gestattet.
  2. Dem Zentralrat wird die Einrichtung neuer Unterseiten unterhalb der Seite Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs gestattet.
  3. 1Der Zentralrat der Paragraphenreiter ist in der Gliederung und Gestaltung der Seiten frei und darf daran jederzeit Änderungen vornehmen, sofern dies der Ordnung oder der Bürokratie im Allgemeinen nicht undienlich ist. 2Dies schliesst Bilder und animierte Grafiken mit ein.
  4. 1Die Seite des Zentralrats der Paragraphenreiter und deren Unterseiten dienen als Anlaufstelle. 2Sie vereinfachen die Arbeit des Zentralrats und sollen der Erhaltung der Ordnung sowie der Bewahrung der Bürokratie im Allgemeinen dienlich sein. 3Dies sind, jedoch nicht ausschliesslich, folgende Unterseiten:
  5. 1Der Spielleiter kann die Ermächtigung zur Einrichtung weiterer Unterseiten gemäß Nr. 2 dieser Genehmigung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen. 2Bei Einrichtung von Unterseiten außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs ist auch ein Widerruf mit Wirkung für die Vergangenheit möglich; die berechtigten Interessen der Spielteilnehmer sind dabei zu berücksichtigen. 3In jedem Fall sind vor einer Entscheidung die Mitglieder des Zentralrates und der Vorsitzende des Aufsichtsrats anzuhören, sofern dies nicht wegen Eilbedürftigkeit untunlich ist; in diesem Fall ist die Anhörung so bald als möglich nachzuholen.
  6. Diese Genehmigung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.“


Begründung:

Das Einrichten eigener Seiten vereinfacht die Korrespondenz für die anderen Organe, erhöht die Qualität der Arbeit des Zentralrats und kann die Bürokratie eindeutig und nachhaltig verbessern. Aus all diesen Gründen bitte ich den Spielleiter, das Begehren des Zentralrates zu genehmigen.


Unterschrift, Datum: Für den Zentralrat: Mathekamel 11:13, 22. Nov 2006 (CET)


Anlagen: Basiert auf Antrag des Aufsichtsrates aus der 1. Runde


EINGESCHRÄNKT GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit folgenden Einschränkungen stattgegeben:
Die Genehmigung gilt für den Antragstext mit folgenden Einschränkungen:

  • Ziffer 2 wird gestrichen.
  • in Ziffer 4 Satz 3 wird der Einschub "jedoch nicht ausschließlich" gestrichen.
  • Ziffer 5 entfällt.

Begründung:
Im Sinne einer einheitlichen Verwaltungspraxis folgt die Entscheidung den zu Antrag Nr. 9 vom 22.11.06 (Az. Aufsr-20061123-Atr-1) ausgeführten Entscheidungsgründen. Die im Antrag aufgeführten Seiten erscheinen für die Arbeitsfähigkeit des Zentralrates sinnvoll und notwendig. Ein Erfordernis für weitere Seiten wird im Antrag nicht schlüssig begründet. Um der willkürlichen Einrichtung von Seiten durch ein einzelnes Organ vorzubeugen, wird deshalb die Genehmigung auf die benannten Seiten beschränkt. Liegen Gründe für die Einrichtung weiterer Seiten vor, so ist ein entsprechender Antrag nach § 13 an den Spielleiter zu stellen.

Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 09:46, 23. Nov 2006 (CET)

Bemerkungen: Blankovollmachten gibt's bei uns nicht.


Rechtsmittelbelehrung: Ggf. einzulegende Rechtsmittel sind für die Anträge Nr. 9 und Nr. 11 selbstverständlich voneinander zu trennen.


[bearbeiten] Nr. 12 vom 22. November 2006: Antrag auf Regelauslegung bezüglich der Einrichtung neuer Organe

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: BSP.Mmb.Allg.3
Antragsgegenstand:

Euer Ehren,
hiermit beantrage ich
a) die verbindliche Auslegung der Spielregeln gemäß § 14 a) in bezug auf die Möglichkeit zur Einrichtung neuer Organe vor vollständiger Besetzung der vorhandenen Stellen, und
b) bei positiver Entscheidung von Antrag a), das Verfahren zur Einrichtung von neuen Organen in Fällen außerhalb von § 12 klarzustellen.

Begründung:

Zu Teilantrag a): Sowohl Antrag Nr. 6 vom 21.11.2006 (Az. BSP.Mmb.Allg.2) und Antrag Nr. 10 vom 22.11.2006 (Az. aktlaich-22-nov-4) betreffen die Schaffung eines neuen Organs. Die Spielregeln sehen die Schaffung neuer Organe in bestimmten Fällen vor (§ 12a i. v. m. § 12b sowie § 12d), die für die o. g. Anträge nicht gegeben sind.
Strittig ist, ob die Einrichtung neuer Organe auch außerhalb der in § 12 beschriebenen Fälle möglich und statthaft ist.
Zu Teilantrag b): Da das neue Organ in den Spielregeln festzuhalten ist (§ 8), wird angenommen, der Antrag zur Einrichtung eines neuen Organs stellt eine Regeländerung dar und ist deshalb gemäß § 4a an den Zentralrat zu richten.

Unterschrift, Datum: Mambres 12:10, 22. Nov 2006 (CET)

Anlagen: Spielregeln in der Fassung vom 20.11.2006


BESCHLUSS


Beschluss zu Antrag Nr. 12 vom 22.11.06 (Az. BSP.Mmb.Allg.3) des Spielleiters vom 23.11.2006 über die Einrichtung neuer Organe:

Die Spielregeln werden wie folgt verbindlich ausgelegt:
  • Neue Organe können nicht nur in den Fällen von § 12 geschaffen werden, sondern jederzeit auch durch Antrag auf Änderung von § 8 der Spielregeln. Es gilt das Verfahren für die Beantragung von Regeländerungen nach § 4. Ein entsprechender Änderungsvorschlag für den neuen Wortlaut von § 8 ist dem Antrag beizufügen.
  • Die Anträge Nr. 6 vom 21.11.2006 (Az. BSP.Mmb.Allg.2) und Antrag Nr. 10 vom 22.11.2006 (Az. aktlaich-22-nov-4) sind wegen fehlender Ergänzungsvorschläge für § 8 zurückzuweisen und ggf. neu zu stellen.

Der Beschluß ist gemäß der Spielregeln in den §§ 0, 4, 8, 12 und 14. wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Rechtskräftige Wahl zum Spielleiter vom 23.11.06 nach § 2b der Spielregeln

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mambres 10:00, 23. Nov 2006 (CET)


Rechtsbehelfsbelehrung: Diese Entscheidung gilt bis zur wirksamen Verkündung einer anderslautenden Ergänzung der Spielregeln nach § 4.

[bearbeiten] Nr. 13 vom 22. November 2006: Verwarnung von Kamel:Mambres

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 22-Nov-06-Mthk-13-allg
Antragsgegenstand:

Hiermit wird beantragt, Kamel:Mambres zu verwarnen.

Begründung:

Euer Ehren!
Durch das unerlaubte Aussprechen einer Rüge gegen Kamel:Wanderdüne hat Kamel:Mambres klar einen nicht minder schweren Regelverstoss begangen. Die Rügehoheit obliegt klar alleinig dem Spielleiter. Deshalb verlange ich, dass Kamel:Mambres gem. §14 (c) der Spielregeln gerügt oder zumindest verwarnt wird.

Unterschrift, Datum: Mit höchster Hochachtung: Mathekamel 17:18, 22. Nov 2006 (CET)

Anlagen: Siehe auch Antrag Nr. 7


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: BSP.Mmb.Allg.4.Anm/1

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag auf Verwarnung Nr. 13 vom 22.11.06 (Az. 22-Nov-06-Mthk-13-allg)

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Der Antrag ist unvollständig. Der Antragsteller behauptet im Antragstext, Kamel:Mambres habe unerlaubt eine Rüge ausgesprochen. Es fehlen Angaben zum konkreten Vorgang bzw. Aktenzeichen und zum Zeitpunkt.
Weiter ist der Antrag widersprüchlich gestellt: Im Antragstext wird eine Verwarnung beantragt, während in der Antragsbegründung eine "Rüge, zumindest aber eine Verwarnung" gefordert wird. Offensichtlich ist sich der Antragsteller selbst unsicher über die Beurteilung des Sachverhalts. Ich beantrage daher, den Antrag aufgrund fehlender Substanz zurückzuweisen.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 20:34, 22. Nov 2006 (CET)

Siehe auch: Formular zur Antragsablehnung

Verwarnung


Aktenzeichen: BSP.Mmb.Allg.4.VW/1

Verwarnt wird hiermit: Kamel:Mambres

Gegenstand der Verwarnung:

Aussprechen einer Rüge ohne Befugnis nach $ 14c der Spielregeln. Die Einrede des Betroffenen (Az. BSP.Mmb.Allg.4.Anm/1) ist zwar zutreffend, der Regelverstoß ist aber trotz der Unklarheiten im Antrag klar ersichtlich.

– Diese Verwarnung erfolgt gemäß Beschluss des Spielleiters nach §14c –

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 10:09, 23. Nov 2006 (CET)

Siehe auch: Antrag Nr. 13 vom 22.11.06 (Az. 22-Nov-06-Mthk-13-allg)

[bearbeiten] nr14 vom 22.nov. 06: antrag auf dringlichkeitsgebotene Stimmsubstitution gem. § 10

Antrag

Adressat: aufsichtsrat
Antragsnummer: aktlaich-22-nov-4.2
Antragsgegenstand:

Hiermit wird beantragt eine dringlichkeitsgebotene stimmsubstitution gemaess §10 für die bearbeitung bzw bildung von neuen organen nach antrag 10

Begründung:

Siehe dazu antrag 10. mitteilung 22-Nov-06-Mthk-Mtl-10-1

Unterschrift, Datum: aktenlaiche 20:27 22. Nov 2006 (CET)

Anlagen: -


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 22-nov-anm-j

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: aktlaich-22-nov-4.2

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Der von ihnen angesprochene §10 / dringlickeitsgebotene Stimmsubstition bezieht sich ausdrücklich auf Abstimmung. Eine solche wurde bisher noch nicht eingeleitet, sondern zwecks Regelkonformitätsprüfung durch den Spielleiter temporär ausgesetzt. Desweiteren sieht der Paragraph eine Vier-Tage-Frist, die im Antrag nicht berücksichtigt wurde. Darüberhinaus bezieht sich der Antrag nicht ausdrücklich auf eine bestimmte Abstimmung. Der Antrag aktlaich-22-nov-4.2 bsitzt somit keine derzeitige Relevanz.

Der Zentralrat der Paragraphenreiter ist nicht verantwortlich für Verzögerungen der Bearbeitung des Vorgangs durch den Spielleiter. Sie können jedoch beim derzeit noch unbesetzten Posten des Spielleiters eine Verwarnung seiner selbst gemäße §14c beantragen.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: J* 23:51, 22. Nov 2006 (CET)

Siehe auch: Bearbeitungshinweis vom 22. November

[bearbeiten] Nr 15 vom 23. Nov. 06: Antrag auf Regel zur dringlichkeitsgebotenen Amtzwangssbesetzung

Antrag

Adressat: Zentralrat
Antragsnummer: j-23-nov-1
Antragsgegenstand:

Hiermit beantrage ich Regeländerung gemäß §4. Der Zentralrat möge folgende Regeln in das bestehende Regelwerk ergänzen:

Paragraph zur dringlichkeitsgebotenen Amtzwangsbesetzung

Sind mindestens 3 Anträge bei einem Organ eingereicht, das über keine Mitglieder verfügt, so kann ein Antrag beim Zentralrat auf dringlichkeitsgebotene Amtzwangsbesetzung gestellt werden. Wird dem Antrag stattgegeben, so bestimmt der Aufsichtsrat ein stimmberechtigtes Kamel, welches noch kein Amt innehat. Dieses Kamel übernimmt zwangsweise das betreffende Amt. Ein Rücktritt dieses Kamels von seinem Amt ist erst nach einer Frist von 3 Tagen nach Amtsantritt möglich, sofern die zum Zeitpunkt des Amtsantritts bestehenden Anträge endgültig bearbeitet wurden, oder dann, wenn sich ein anderes Kamel dieses Amt freiwillig übernehmen möchte.


Begründung:

Die derzeitige Situation zeigt, dass es unerlässlich ist, bestimmte Positionen zu besetzen. Organe, die keine Mitglieder besitzen (wie derzeit das Spielleiterorgan), stellen ein Problem dar, da Anträge nicht ordnungsgemäß verlegt, vergessen oder in Außnahmefällen auch bearbeitet werden können.

Unterschrift, Datum: J* 08:35, 23. Nov 2006 (CET)

Anlagen: keine


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 23-Nov-06-Mthk-Anm-15.1

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag j-23-nov-1

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Verehrter Kollege des Zentralrats!
Das Problem des nicht-besetzten Spielleiterpostens hat sich erledigt. Möglicherweise sollte in Hinblick auf zukünftige neue Organe ein entsprechender Paragraph dennoch ausgearbeitet werden. Jedoch ist "stimmberechtigt" die falsche Bezeichnung, "Antragsberechtigt" (d.h. Kamele, die vom Aufsichtsrat bereits die Genehmigung zum Stellen von Anträgen erhalten haben) ist zweckmässiger. Die Einschränkung, dass alle Anträge endgültig bearbeitet worden sein müssen, kann ev. gar nie eingehalten werden, da immer wieder neue Anträge gestellt werden.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 10:01, 23. Nov 2006 (CET)

Siehe auch: -

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-2006112313a-Bem-allg-00:0A:5E:23:A6:4E

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag j-23-nov-1

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Werte Spielteilnehmer!

Ich kann der Bemerkung des Mathekamels Mathekamel, der vorliegende Entwurf möge noch verbessert werden, nur zustimmen. Problematisch erscheint insbesondere die Regelung, dass der Antrag ausschließlich beim Zentralrat gestellt werden darf – wie soll denn verfahren werden, wenn gerade der Zentralrat selbst das Problem darstellt? Wie soll verfahren werden, wenn der Antrag zwar genehmigt wird, aber der Aufsichtsrat nicht handlungsfähig ist? Hier bietet sich eine allgemeinere Regelung wie in §10 an: man sollte den Antrag bei einem beliebigen der drei Hauptorgane stellen können; die genaue Umsetzung sollte dann von einem anderen Hauptorgan übernommen werden.

Alternativ bietet sich die Einrichtung eines weiteren Organs an, beispielsweise einer Zentralen Notstandskommission, welche in solchen Fällen Notfallmaßnahmen ergreifen kann.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mit freundlichem Grunzen, der Wutzofant (✉✍) 13:31, 23. Nov 2006 (CET)

Siehe auch: -

Antrag

Adressat: Zentralrat
Antragsnummer: j-23-nov-1.1
Antragsgegenstand:

Hiermit beantrage ich die Abänderung des von mir selbst gestelleten Antrags j-23-nov-1.

Paragraph zur dringlichkeitsgebotenen Amtzwangsbesetzung

Sind mindestens 3 Anträge bei einem Organ eingereicht, das über keine Mitglieder verfügt, so kann ein Antrag bei einem der Hauptorgane, auf dringlichkeitsgebotene Amtzwangsbesetzung gestellt werden. Wird dem Antrag stattgegeben, so bestimmt ein ausschließlich dafür geschaffenes Zwangsbesetzgremium, ein antragsberechtigtes Kamel, welches noch kein Amt innehat. Dieses Kamel übernimmt zwangsweise das betreffende Amt.

Die genauen Bestimmungen, denen der Zwangsbesetzungsauschuss unterliegt, bestimmt der Aufsichtsrat, oder, falls dieser keine Mitglieder besitzt, das Amt, bei dem der Zwangsbesetzungsantrag gestellt wurde.

Ein Rücktritt dieses Kamels von seinem Amt ist erst nach einer Frist von 3 Tagen nach Amtsantritt möglich, oder dann, wenn sich ein anderes Kamel dieses Amt freiwillig übernehmen möchte.


Begründung:

Die oben genannten Einwände erscheinen sinnvoll und legen eine Änderung des Antrags j-23-nov-1 nahe.

Unterschrift, Datum: J* 16:30, 23. Nov 2006 (CET)

Anlagen: keine


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 28-Nov-06-Mthk-Anm-15.3

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: j-23-nov-1.1


Hiermit wird folgendes angemerkt:

Lieber Zentralratskollege J*!
Das Stellen von Unteranträgen zu einem bereits bestehenden Antrag sollte vermieden werden. Stattdessen sollten Anmerkungs-Formulare verwendet werden zwecks Wahrung der Übersichtlichkeit.

Bezugnehmend zum vorgeschlagenen Zwangsbesetzgremium ist zu sagen, dass ständig ändernde Regelungen für ein Gremium problematisch sind. Die Benennung "Ausschuss" sollte deshalb strikt beibehalten werden. Die Regelungen für den benannten Ausschuss sind jedoch viel zu vage. Es wird nichts gesagt über die Mitglieder und deren Anzahl, noch über die formalen Bedingungen, unter denen das antragsberechtigte Kamel bestimmt wird (Abstimmung, Würfeln mit staatlich unerkanntem Würfel, …). Zudem ist eine Ausdehnung von „… bei einem Organ eingereicht, das über keine Mitglieder verfügt …“ zu einer Formulierung wie etwa „… bei einem Organ eingereicht, das für seine Handlungsfähigkeit über zu wenig Mitglieder verfügt …“ sinnvoll. So können auch Organe berücksichtigt werden, die für die Genehmigung von Anträgen beispielsweise drei Stimmen benötigen, jedoch erst ein Mitglied haben.

Aus all diesen Gründen schlage ich die folgende Formulierung vor:

§vw Dringlichkeitsgebotene Amtzwangsbesetzung
(a) Sind mindestens 3 Anträge bei einem Organ eingereicht, das für seine volle Handlungsfähigkeit über zu wenig Mitglieder verfügt, so kann ein Antrag bei einem der Hauptorgane auf dringlichkeitsgebotene Amtzwangsbesetzung gestellt werden. Wird dem Antrag stattgegeben, so bestimmt ein ausschließlich dafür geschaffener Zwangsbesetzungsausschuss ein antragsberechtigtes Kamel, welches noch kein Amt innehat. Dieses Kamel übernimmt zwangsweise das betreffende Amt.
(b) Von jedem Hauptorgan ist jeweils ein Vertreter Mitglied des Zwangsbesetzungsausschusses. Die Mitglieder wählen das antragsberechtigte Kamel. Gewählt ist das Kamel mit den meisten Stimmen. Bei Stimmengleichheit übernehmen alle Kamele, die Stimmen erhalten haben, nacheinander das betreffende Amt und zwar in alphabetischer Reihenfolge ihrer Kamelnamen.
(c) Ein Rücktritt des bestimmten Kamels von seinem Amt ist erst nach einer Frist von 3 Tagen nach Amtsantritt möglich oder dann, wenn ein anderes Kamel dieses Amt freiwillig übernehmen möchte.

Wegen der Ähnlichkeit mit § 10 könnte dieser neue Paragraph als § 10a in die Spielregeln eingefügt werden oder sonst als § 19 ganz ans Ende.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Hochachtungsvoll: Mathekamel 11:32, 28. Nov 2006 (CET), Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter

Siehe auch: -

[bearbeiten] Nr. 16 vom 23. Nov. 06: Antrag auf Vertretung des Spielleiters

Antrag

Adressat: aktenleiche
Antragsnummer: BSP.Mmb.Allg.5
Antragsgegenstand:

Liebes Kollegenkamel,
in der Zeit vom 23.11., 13:00 Uhr bis 27.11., 21:00 Uhr befindet sich der Spielleiter in Offline-Klausur, um sich eine Geschäftsordnung auszuarbeiten. Für dringliche Vorgänge erscheint eine Vertretung nach § 11a geboten. Ich beantrage deshalb die Zustimmung des Betroffenen nach § 11a zur Vertretung des Spielleiters durch aktenleiche in der Zeit vom 23.11., 13:00 Uhr bis 27.11., 21:00 Uhr (Befristung nach § 11b).

Begründung:

Um bei dringlichen Vorgängen eine Verfristung (z. B. nach § 13 Satz 3) der Bearbeitung durch den Spielleiter zu verhindern, erscheint eine Vertretung erforderlich.

Unterschrift, Datum: Mambres 10:38, 23. Nov 2006 (CET)

Anlagen: habe ich verlegt.


EINGESCHLAFEN angenommen


Dieser Antrag wird mit folgenden Büroschlafzeiten angenommen:

do 23.nov.06: 13.00 - 16.00
fr 24.nov.06: 08.00 - 12.00
sa 25.nov.06: ---
so 26.nov.06: ---
mo 27.nov.06: 08.00 - 16.00

Begründung:
ich habe zur zeit kein eigenes buero und da kommt mir der lederne chefsessel gerade recht! bloss nicht anrufen/anklopfen oder die rohrpost benutzen, DAS MACHT LAERM! wie soll ich dann schlafen?

Ausführendes Organ: aktenlaiche

Unterschrift des Ausführenden, Datum: aktenlaiche 11:02, 23. Nov 2006 (CET)


Bemerkungen: ein bissl werbung: "bueroschlaf ist gesundheitsfoerdernd"


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §6 Absatz (a) bzw. §6 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

???

Anfrage


Vorgangsnummer/Zeichen: BSP.Mmb.Allg.5.Anf/1

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 16 vom 23.11.06 und einschlafende Annahme

Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:

Herzlichen Dank für die Antragsannahme. Lese ich richtig, dass die Vertretung außerhalb der Büroschlafzeiten erfolgt, oder erfolgt die Vertretung vielmehr während der Büroschlafzeiten? (Im letzteren Fall bitte die Einschränkung auf der Seite Organe entsprechend korrigieren).

Unterschrift des Anfragenden, Datum: Mambres 11:37, 23. Nov 2006 (CET)

Siehe auch:

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: aktl-23.nov.06-5

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: BSP.Mmb.Allg.5.Anf/1

Hiermit wird folgendes angemerkt:

natuerlich bezieht sich die vertretung auf die bueroschlafzeiten! ausserhalb dieser werde ich selbstverstaendlich nicht im dienst sein. als ordentlicher beamter ist eine taetigkeit ausserhalb der buerozeiten inakzeptabel und bestimmt auch meldepflichtig. ich werde die entsprechende eintragung korrigieren

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: aktenlaiche 12:20, 23. Nov 2006 (CET)

Siehe auch: -

[bearbeiten] Nr. 17 vom 23. November 2006: Antrag auf Bildung eines organes und der berufung des antragstellers in dieses

Antrag

Adressat: zentralrat
Antragsnummer: aktlaich-23-nov-5
Antragsgegenstand:

antrag auf bildung des organs "Diskommunikation und Deaktivierungsvorgänge", kurz "DD", zulaessig gemaess §4

Begründung:

die wahrung von bueroschlaf und notorischem beamtenverhalten wie nichtbeantwortung und verschlampen sind grundwerte die gepflegt und stilistisch korrekt der oeffentlichkeit aufgearbeitet werden muessen. diese aufgabe ist sehr arbeitsintensiv und erfordert ein hoechstmass an erfahrenen personal und ausdauer. nur alteingeschlafene aktenlaicher sind in der lage dieser verantwortungslose taetigkeit zu erschlafen. daher beantrage ich ein solches organ zu bilden und mich als alleiniger selbstherrlicher leiter einzusetzen. um einen disput zwischen meiner aktuellen vertretungsaufgabe als spielleiter und organvorsitzenden "DD" zu vermeiden, ist das organ "DD" erst mit dem ablauf der vertretung zu aktivieren. für die eintargung in §8 sehe ich folgenden text vor:
Organ für "Diskommmunikations- und Deaktivierungsvorgänge", Kurzbezeichnung: "DD".
die exakte ausformulierte funktionsbeschreibung erfolgt auf einer noch anzulegenden unterseite des organes. inhaltlich aehnelt es dem obig erwaehnten inhalt dieses antrages.


Unterschrift, Datum: aktenleiche 15:27, 23. Nov 2006 (CET)

Anlagen: -

 ERLEDIGT

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Der Antrag enthält sehr wohl einige Fehler wie fehlende Kommata oder falsche Wortendungen von Adjektiven. Ausserdem scheint die Grossschreibung dem Antragsteller völlig unbekannt. Somit wird der Antrag abgelehnt, um auch die Quote im Sinne von Antrag Nr. 19 zu verbessern.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Für den Zentralrat: Mathekamel 11:51, 28. Nov 2006 (CET)

Bemerkungen: Ein Neuantrag wird empfohlen.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 23-Nov-06-Anm-17.1

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: aktlaich-23-nov-5

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Da die Formulierung des Regeltextes im Antrag etwas vage ist, schlage ich folgende Regelung vor:

§8a Diskommmunikations- und Deaktivierungsvorgänge (DD)
(a) Zweck: Der Zweck des DD ist die Wahrung von Büroschlaf und notorischem Beamtenverhalten wie Nichtbeantwortung und Verschlampen.
(b) Autonomie: Das DD ist ein eigenständiges Gremium.
(c) Handlungsfähigkeit: 1Das DD ist handlungsfähig, sobald es mit mindestens einem Kamel besetzt ist. 2Um den Büroschlaf nicht zu stören, ist die maximale Mitgliederzahl des DD auf null Kamele festgelegt.
(d) Mitglieder: 1Ein Kamel kann auf Eigeninitiative Mitglied werden, indem es sich selbst in das Gremium hineinwählt. 2Die Mitgliedschaft ist jedem Kamel gestattet, unabhängig davon, ob es bereits Mitglied in einem anderen Organ ist.
(g) Amtsenthebung: 1Der Aufsichtsrat kann mit mindestens 50 % seiner Stimmen einem Kamel die Mitgliedschaft im DD aberkennen. 2Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann mit Zwei-Drittel-Mehrheit sein Veto einlegen.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Für den Zentralrat: Mathekamel 16:03, 23. Nov 2006 (CET)

Siehe auch: -

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: aktl.23.nov.06-6

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 23-Nov-06-Anm-17.1

Hiermit wird folgendes angemerkt:

es muss in (c) mitglieder ... anzahl max. eins und nicht null heissen.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: '

Siehe auch: aktenleiche 16:32, 23. Nov 2006 (CET)

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Bem-2006112323a-00:0A:5E:23:A6:4E

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: aktl.23.nov.06-6, 23-Nov-06-Anm-17.1

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Nein, null ist genau richtig an der Stelle. :-)

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: '

Siehe auch: Wutzofant (✉✍) 23:44, 23. Nov 2006 (CET)

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 24-Nov-06-Mthk-Anm-17.4

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: aktl.23.nov.06-6

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Da der Antragssteller aufgrund seiner Schlampigkeit eine klare Ausführung versäumt hat, obliegt die genaue Formulierung dem Zentralrat. Nachträge seitens des Antragsstellers können leider nicht berücksichtigt werden.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Miht pfreundlichen Grüssen: Mathekamel 12:02, 24. Nov 2006 (CET), Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter

Siehe auch: Schlechtschreibung

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: aktl.24.nov.06-7

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 24-Nov-06-Mthk-Anm-17.4

Hiermit wird folgendes angemerkt:

es ist darauf zu achten, dass antragssteller grundsaetzlich mit dem noetigen respekt zu behandeln sind. die bemerkung aktl.23.nov.06-6 sowie der urspruengliche antrag nr 17 ist nicht mit derartigen rechtschreibfehlern ausgefuehrt, wie in der bemerkung 24-Nov-06-Mthk-Anm-17.4 es suggeriert wird ("Mith pfreundlichen..." und Hinweis auf Schlechtschreibung). der antrag 17 ist inhaltlich diskutierbar, wobei auf eine detaillierte ausfuehrung bereits hingewiesen wird.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: spielleiter 16:32, 23. Nov 2006 (CET)

Siehe auch: defekte "hochstelltasten"

Zur Erledigung!

Anweisung


Vorgangsnummer/Zeichen: aktl.24.nov.06-9

Diese Anweisung ergeht an: mathekamel

Hiermit wird folgendes angewiesen:
aenderung des wortlautes bezueglich mitgliederzahl im dem sinne, dass max. kamelzahl eins und handlungsfaehig zwei

Weitere Bemerkungen:

— Diese Anweisung wurde erteilt durch den spielleiter aufgrund ueberlegung gemäß wahrung der ruhezeiten —

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: spielleiter 23:26, 24. Nov 2006 (CET)



Rechtsbehelfsbelehrung: -

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 28-Nov-06-Mthk-Anm-17.6

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: aktl.24.nov.06-9

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Es gibt gar kein mathekamel, sondern allerhöchstens ein Mathekamel.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 11:51, 28. Nov 2006 (CET)

Siehe auch: Kamelverzeichnis

[bearbeiten] Nr 18 vom 23. November 2006: Antrag auf Erstellung der Unterseite "Sitzungsraum" des Zentralrats

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: j-23-nov-2
Antragsgegenstand:

Hiermit Beantrage ich die Erlaubnis zur Erstellung der Seite "Sitzungsraum" als Unterseite derr Seite Zentralrats.


Begründung:

Der Zentralrat benötigt einen Sitzungsraum zum ordnungsgemäßen (siehe §0) Ablauf interner Vorgänge im Rahmen seiner künftigen Geschäftsordnung, sowie deren Verabschiedung gemäß G4 (1) der bestehenden, sich jedoch noch im Aufbau befindlichen und somit noch nicht rechtskräftigen Geschäftsordnung.


Unterschrift, Datum: J* 16:51, 23. Nov 2006 (CET)

Anlagen: keine



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