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Beamter

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Begriffsklärung Diese Seite ist eine Begriffsklärung. Um Wachs zu sparen, wird hier nur eine Bedeutung gleichzeitig beleuchtet.

Beamter ist die Kurzform von Gebeamter. Er ist mit hoheitlichen und meistens auch administrativen Aufgaben betraut, oftmals also der Geber von Amtswegen, allerdings nicht mit dem Weihnachtsmann zu verwechseln. Es ist anzunehmen, dass SIE dabei ihre Finger im Spiel haben. Detailliertere Kenntnisse über deren Tätigkeiten sind nicht zu erlangen, weil diese den Ewigkeiten vergleichbaren Zeiträume kaum aufgezeichnet werden können.

Zeit ist für einen Beamten ein unglaublich dehnbarer Begriff. Keine andere Spezies vermag dies, in den Beamten vergleichbarem Ausmaß. Das althergebrachte MIKADO führt nun doch dazu, dass sich immer mehr von ihnen tatsächlich bewegen müssen - und wer sich von denen bewegt, hat nun mal verloren. Daher sind Beamte gottlob eine aussterbende Spezies, die in schärfster Ausübung ihrer Pflicht an Bewegungslosigkeit verstirbt. Man braucht Beamte allerdings auch nicht zu fürchten, denn SIE tun ja nichts.

Beamten hingegen sind ägyptische Wegwerf-Kamel-Verkehrsmittel, mit dem insgesamt nur zehn Kamele einmalig gebeamt werden können. Entweder aufeinander oder hintereinander. Dann ist das Beam-ten kaputt, obwohl das Beamen noch gar nicht erfunden wurde.

Bild:siehe_auch.png Siehe auch:  Amtsschimmel | Beamtenlaufbahn | Siebenschläfer | Buschzulage
Bild:Siehe_auch.png Siehe vielleicht:  Arbeitslos | Beamtenkamel | Anlehnung
Bild:siehe_auch.png Siehe besser nicht:  Bürokratenspiel

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