EU-Kommission

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Eine EU-Kommission (Abk. für extrem unsinnige Kommission) ist eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für abgewählte Politiker, die sich dort treffen, um Richtlinien zu erlassen. Die Komission wird ergänzt durch den Bürokratieabbaubeauftragen, dessen Aufgabe es ist, die Vorschläge der EU-Kommission nach kurzer Zeit wieder zurückzunehmen, nachdem ihre Unsinnigkeit festgestellt wurde.

Richtlinen der EU-Kommission waren beispielsweise:

  • Verbot der 100 Watt-Glühbirne: Stattdessen sollen die Bürger Energiesparlampen verwenden, die zwar unheimlich Energie sparen, tatsächlich aber so gut wie gar keine Helligkeit ausstrahlen. Die Funktionsweise der Energiesparlampe beruht auf dem Placebo-Effekt. Durch Werbung wird dem Verbraucher suggeriert, dass diese Birne tatsächlich Helligkeit ausstrahlt, sodass er es letztendlich wirklich glaubt.
  • Angebot einer Windows-Version ohne Media-Player: Diese Version hat unter Sammlern aufgrund ihrer Seltenheit einen großen Wert.

Weitere momentan vorbereitete Vorschläge der EU-Kommission sind unter anderem:

  • Welt: Der Planet Erde darf aus Rücksicht auf außerirdisches Leben auf anderen Welten ab sofort nicht mehr mit Welt bezeichnet werden. Der Begriff Weltmeisterschaft ist durch Erdmeisterschaft zu ersetzen.
  • Solartaschenlampe: Aus Umweltschutzgründen müssen alle Taschenlampen in Zukunft solargetrieben sein. Sie funktionieren daher am besten bei großer Helligkeit.
  • Vollmond: Vollmond hat erwiesenermaßen störenden Einfluss auf den Schlaf vieler EU-Bürger. Deswegen wird Vollmond ab sofort gesetzlich verboten. Zudem entspricht der Mond in mehrerlei Hinsicht nicht den Vorschriften für Himmelskörper. Bis zum 1.1.2016 hat der Mond Zeit nachzubessern.
  • Windows: Windows darf ab sofort nicht mehr mit einem E-Mail-Programm ausgeliefert werden. Diese Maßnahme soll die Anzahl der Beschwerden bei der EU-Kommission über unsinnige Verordnungen reduzieren.
  • Kamel: Ein zweihöckriges Kamel darf nur noch als Kamel bezeichnet werden, wenn die Größe der beiden Höcker um höchstens 0.3 cm sowie deren Umfang um höchstens 0.5 cm voneinander abweicht. Ansonsten muss es als höckriges Tier bezeichnet werden.