Projekt:Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Institut für zyklische Selbstauflösung/1. Zyklus/Sitzungssaal

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Wichtiger Hinweis:

Runde 3 ist beendet und wurde geschlossen. Gewonnen hat kein Kamel.
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Dies ist der Sitzungssaal des Instituts für zyklische Selbstauflösung.
Zuschauer sind willkommen; öffentliche Äußerungen im Sitzungssaal sind jedoch Institutsmitgliedern vorbehalten.

Nr. 1 vom 16. Februar 2007: Zwischenbericht zum 1. Zyklus[bearbeiten]

Zwischenbericht

Vorgangsnummer/Zeichen: Zyklus-1-1

Dieser Bericht ergeht an: Institutsmitglieder

aufgrund: Aufnahme der Tätigkeit

Liebe Kollegen,
wir haben unsere volle Personalstärke erreicht. Nach § 8.7 Abs. 3 SR sind wir beauftragt, nun eine Geschäftsordnung auszuarbeiten. Vorschläge und Meinungen zum Thema sind an dieser Stelle herzlich willkommen.

Unterschrift des Berichterstatters, Datum: Mambres 23:58, 16. Feb 2007 (CET)

Siehe auch: § 8.7 SR

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Zyklus-1-1-A1

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Zyklus-1-1

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Liebe kollegen! Moeeeeep!
Ich möchte einen Vorschlag für eine Geschäftsordnung einreichen:

  • (1)Grundsätze des Institutes: Die Selbstauflösung und das Bürokratentum werden gefördert
  • (2) Besetzung des Institutes: Das Institut wird von einem Vorsitzenden geleitet, dieser erhält Hilfe bei seiner Arbeit durch
  • Den stellvertretenden Vorsitzenden,
  • die beiden Kommissare
  • (3) Wahl des Vorsitzenden: Ein Mitglied des Institutes setzt sich selbst als Vorsitzenden ein und muss vom Aufsichtsrat und dem ZRdP in seinem Amt bestätigt werden. Wenn diese beiden Organe kein Veto einlegen, kann ein mitglied des institutes einen abstezungsantrag beim Spilleiters stellen, dem eine absolute Mehrheit der Institusmitglieder zustimmen muss, damit der Antrag bearbeitet werden kann. Falls der Spielleiter dem Antrag statt gibt muss das plenum einen Vorsitzenden benennen.
  • (4) Besetzung der übrigen Ämter: Der Vorsitzende besetzt die anderen Ämter nach seinem eigenene Gutdünken

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: In kollegialer Ergebenheit,Sushifresse 15:57, 17. Feb 2007 (CET),Zentralreiter, Abkürzungsaufseher, Innenrevisor, Angehöriger des Institutes für zyklische Selbstauflösung Siehe auch: Hintergrunzinformationen


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Zyklus-1-1-A2

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Zyklus-1-1

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Liebe kollegen! Moeeeeep!
Mein Vorschlag für die Aufgaben der Kommissare:

  • Auflösungskommissar: Der Auflösungskommissar wir vom Vorsitzenden gewählt und hat zur Aufgabe, eine Auflösungserklärung zu verfassen und den Bürokratiekommissaren vorzulegen.
  • Bürokratiekommissare: Die beiden Bürokratiekommissare müssen die Auflösungserklärung, die ihnen vom Auflösungskommissar übergeben wird, darauf prüfen, ob das System zur Auflösung kompliziert ist und nicht gegen §0 der Spielregeln verstößt.
  • Vollstreckungskommissar: Nachdem die Aulösungserklärung vom Vorsitzenden angenommen wurde, hat der Vollstreckungskommissar die Aufgabe, die Seiten des Institutes zu löschen und die Namen aus der Liste auf /Organe zu entfernen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Derjan 16:27, 21. Feb 2007 (CET) Siehe auch: Hintergrunzinformationen </div>

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Zyklus-1-1-A3

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Zyklus-1-1

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Liebe Kollegen,
vielen Dank für die guten Vorschläge, die ich nun einmal versuche, im folgenden Entwurf zu konsolidieren:
Erste Geschäftsordnung des Instituts für zyklische Selbstauflösung (GOIZS-1*)
§ 1 Präambel

In Erfüllung der ihm in den Spielregeln auferlegten Aufgaben betreibt das Institut für zyklische Selbstauflösung seine eigene Auflösung.

§ 2 Mitglieder und Vorsitz

(a) Das Institut verfügt über vier Mitarbeiter: Einen Auflösungskommissar, zwei Bürokratiekommissare und einen Vollstreckungskommissar.
(b) Das Institut wird von einem Vorsitzenden geleitet, der durch einen Stellvertreter vertreten wird.
(c) Ein Mitglied des Institutes setzt sich selbst als Vorsitzenden ein und muss vom Aufsichtsrat und dem ZdPR in seinem Amt bestätigt werden.
(d) Jeder Mitarbeiter des Institutes kann einen Absetzungsantrag beim Spielleiter stellen, dem eine absolute Mehrheit der Institutsmitglieder zustimmen muss. Falls der Spielleiter dem Antrag stattgibt, kann sich ein Mitabeiter des Institutes in einer 6-Teilplenarabstimmung mit einfacher Mehrheit zum Vorsitzenden wählen lassen.
(e) Der Vorsitzende ernennt nach eigenem Ermessen den Auflösungskommissar, die Bürokratiekommissare und den Vollstreckungskommissar sowie einen Stellvertreter. Kein Mitarbeiter des Instituts kann mehr als eine Kommissarstelle innehaben. Die Ernennung wird gültig, wenn der Innenrevisionsdienst erklärt, dass die Ernennung aus seiner Sicht unbedenklich ist.

§ 3 Auflösung

(a) Das Institut wird aufgelöst, wenn es über keine Mitarbeiter mehr verfügt.
(b) Der Rücktritt von der Tätigkeit im Institut ist nur allen Mitgliedern gemeinsam möglich.
(c) Sofern die Mitglieder nach Absatz (b) zurücktreten möchten, ist vom Auflösungskommissar eine gemeinschaftliche Rücktrittserklärung auszuarbeiten.
(d) Die Rücktrittserklärung muss Angaben dazu enthalten, in welcher Reihenfolge die Auflösungskommissare, Bürokratiekommissare und Vollstreckungskommissare ihre Tätigkeit niederlegen.
(e) Die Rücktrittsreihenfolge nach Ziffer (d) ist vom ZdPR zu bestätigen.
(f) Die Rücktrittserklärung wird von den beiden Bürokratiekommissaren geprüft. Bei positivem Prüfergebnis bestätigen die Bürokratiekommissare die Ordnungsmäßigkeit der Rückstrittserklärung durch ein positives Gutachten.
(g) Ein Bürokratiekommissar lässt durch die Abkürzungsaufsicht prüfen, ob die Rücktrittserklärung frei von ungenehmigten und insbesondere mehrdeutigen Abkürzungen ist.
(h) Der andere Bürokratiekommissar muss sich von der Generalvorgangsseitenverwaltungsstelle bestätigen lassen, dass die Rücktrittserklärung ihrer Form nach zur Veröffentlichung auf der allgemeinen Vorgangsseite geeignet ist.
(i) Sofern alle vorgenannten Punkte erfüllt sind, veröffentlicht der Vollstreckungskommissar die Rücktrittserklärung und löscht die Namen der Institutsmitglieder von der Institutsseite und der Übersicht der Organe.

(*) Die Abkürzung GOIZS wird hier ohne Genehmigung verwendet, da es sich um einen Entwurf handelt. Ein entsprechender Antrag auf Aufnahme ins AbkV wäre noch zu stellen.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 23:45, 23. Feb 2007 (CET)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Zyklus-1-1-A3

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Zyklus-1-1-A3

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Der Geschäftsordnung ist zuzustimmen. Ein entsprechender Antrag bei der Abkürzungsaufsicht wird gestellt.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Sushifresse 09:32, 24. Feb 2007 (CET)

Siehe auch: siehe auch

Abstimmung
Abstimmung über: Verabschiedung der GOIZS auf Basis des Entwurfs Zyklus-1-1-A3 

Ausführendes Organ: Institut für zyklische Selbstauflösung


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Ok, wenn Euch die gefällt, dann nehmen wir sie. Mambres 19:55, 25. Feb 2007 (CET)
2. Stimme Jaja.gif Mambres..Derjan...ich glaub wir haben ordentliche Arbeit geleistet:) Sushifresse 19:20, 1. März 2007 (Clowns essen Trolle)
3. Stimme Jaja.gif ok! ich bin dafür...schön kompliziert ist sie ja! Derjan 18:46, 4. März 2007 (CET)