News:2013-07-05 – Gericht verlangt Kopfkondome für Pedalokamele

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News vom 05.07.2013

Gemäß einem landesgerechten Urteil sollen Pedalokamele fortan für Unfall-Verletzungen, die durch Automele verursacht werden, selbst verantwortlich sein. Automelhaftpflichtversicherungen müssen nun also im Regelfall für überfahrene Pedalokamel nichts mehr bezahlen, sondern nur in den Ausnahmefällen, in denen diese ausreichend beschutzkleidet waren. Diese Ausnahmenregelung gilt jedoch nur für die vollständig beschutzkleideten Pedalokamele mit Kopfkondom, Knie- und Hufschohner, Stützrädern und Atemschutzgeräten gegen giftige Auspuffgase. Zudem sind beim Pedalieren auch Schutzbrillen gegen anfliegende Insekten zu tragen. Denn Pedalieren ist äusserst gefährlich und kann leicht ins Auge gehen. Und auch Kamelowindeln sind neu Pflicht, damit bei Panik vor überfahrenden Automelen nichts in die Hose geht.

Es hat sich nun auch gezeigt, dass viele Pedalokamele Hemmungen haben, sich Ganzkopfkondome anzuziehen und dass eine Kondompflicht somit viele Kamele vom gefährlichen Pedalieren ganz abhalten kann. Dies ist ein weiterer Vorteil der neuen und äußerst originellen Rechtsprechung. Da die Kondompflicht somit zu mehr Automelen führt, freut sich die Automelhaftpflichtversicherungsbranche doppelt über das gute Geschäft mit dem gefällten Gerechtsurteil. Der Verband der Automelversicherungen fordert deshalb jetzt die ganzjährige Einführung der Kondompflicht für Pedalokamele aller Geschlechter, Grössen und Altersklassen. Ihre Lobbymele forderten Sexualminister Bummseier nun auch auf, sich endlich gesetzlich gegen ungeschützten Pedalokamelverkehr und für mehr und Safer Sex von Automelen einzusetzen.

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